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AGB


1. Miete
Alle Mieten beginnen am Domizil des Vermieters, Gillhofstrasse 17, 8560 Märstetten und enden,
wenn der Wagen dorthin zurückkehrt. Bei Änderung der Mietdauer ist der Vermieter rechtzeitig
telefonisch zu benachrichtigen.
Telefon 071 657 14 24.

2. Zahlung
Erfolgt in Bar oder Rechnung

3. Treibstoff und Mehrwertsteuer
Gehen zu Lasten des Mieters und sind im Preis nicht enthalten

4. Mietdauer
1/2 Tag 5 Stunden
1 Tag max. 24 Stunden

5. Fahrer
Der Wagen darf nur von Personen gelenkt werden, welche im Besitze eines gültigen
Schweizer Führerausweises sind. Wird der Wagen von einer anderen Person gelenkt,
so ist der Mieter für allen Schaden verantwortlich, sowie deren weiteren Folgen.
Für die Einhaltung aller (länderspezifischen) Verkehrsregeln inkl. Überlast (Durchschnitt 70kg / Person, inkl. Gepäck) ist der Mieter selber verantwortlich.

6. Haftpflicht-Versicherung
Hier gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Haftpflichtversicherungs-
deckung gegenüber Drittpersonen beträgt  CHF  1 000 000.- In jedem einzelnen
Schadenfalle ist der Selbstbehalt der Mieters CHF  500.-.

7. Kasko-Versicherung
Es besteht eine Vollkaskoversicherung. Der Selbstbehalt von CHF 1000.- (pro Fahrzeug)
wird dem Mieter verrechnet. Kann jedoch durch eine Zusatzversicherung von CHF 18.50
pro Miettag und Fahrzeug auf CHF 300.- reduziert werden.

8. Beschädigung des Wagens
Der Mieter erklärt, dass er das Fahrzeug bei Antritt der Miete geprüft und in Ordnung
befunden hat. Er trägt jedes Risiko und haftet für jeden Schaden, welcher dem Wagen
während der Mietzeit zustösst.
Für Zusatzkosten, die bei einer Panne oder einem Unfall anfallen, kann der Vermieter nicht
haftbar gemacht werden.
Für Reparaturen, welche auf Defekte, die auf normale Abnützung oder Materialfehler
zurückzuführen sind, haftet der Vermieter. Hingegen ist der Mieter für die Reparaturkosten
verantwortlich, welche durch Unkenntnis oder Missachtung entstehen, indem er weiterfährt
und der Schaden dadurch grösser wird.
Die Reparaturen sollten möglichst in der Werkstatt des Vermieters ausgeführt werden.
Allfällige Störungen oder notwendige Reparaturen sollen sofort telefonisch dem
Vermieter gemeldet werden. Ist eine Reparatur des Wagens, für deren Kosten der
Mieter ganz oder teilweise aufzukommen hat, nötig, so bezahlt der Mieter an den
Vermieter ausser den Reparaturkosten bzw. vertraglichen Selbstbehalt eine
angemessene Entschädigung für am Wagen evtl. entstandenen Minderwert, sowie
CHF 50.- pro Tag Reparaturzeit als Entschädigung für den Betriebsausfall.

9. Unfall         
Bei jedem dem Wagen zustossenden Unfall hat der Mieter folgende Pflichten:
1. Sofortige Benachrichtigung von Vermieter und evt. Polizei
2. Aufnahme eines Tatbestandes durch Unfallprotokoll. (Handschuhfach)
3. Verweigerung jeder mündlichen Abmachung und Versprechung bezüglich Vergütung
an die Geschädigten. Erteilung jeder gewünschten Auskunft über den Hergang des
Unfalls an die Versicherung.

10. Führerausweis
Der Wagen darf nur von Personen gelenkt werden, welche im Besitz eines gültigen
Schweizer Führerausweises sind und die Prüfung vor dem 1. April 2003 abgelegt oder
im Ausweis den Eintrag Kat. D1 mit Zusatz 106 haben.

 

   

Apfelcar AG, Gillhofstrasse 17, 8560 Märstetten, 071 657 14 24